AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Julika-Foto: Emotional und Echt, Juliane Klüß, Barnstorfer Weg 2, 18057 Rostock
Stand Oktober 2024
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache verfasst und können vom Kunden geladen und gespeichert werden.
Auf Wunsch können sie bei Julika-Foto: Emotional und Echt, Juliane Klüß, Barnstorfer Weg 2, 18057 Rostock in digitaler oder schriftlicher Form angefordert werden.
I. Gültigkeit der Geschäftsbedingungen
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des §14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch Julika-Foto: Emotional und Echt.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers.
Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
(2) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form, auf USB, als Downloadlink oder sonstigen Speichermedien). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von §2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
(3) Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Julika-Foto: Emotional und Echt vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden. Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per E-Mail oder fernmündlich erfolgen.
Gegenstand der Beauftragung von Julika-Foto: Emotional und Echt durch einen Kunden kann beispielsweise die Begleitung einer Hochzeit sein, Familienfotos, Bewerbungsfotos, ein Narbenshooting, Business- oder Firmenfotos, Eventfotos, usw. sein.
II. Grundsätzliches
(1) Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist Julika-Foto: Emotional und Echt berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen Julika-Foto: Emotional und Echt und dem Dritten zustande.
(2) Die Klärung von den Rechten Dritter sowie die Beschaffung erforderlicher Einwilligungen und Nutzungsrechte für Personenbilder oder abzubildende Objekte, Kulisse, Landschaften, u.a., liegen nicht in der Verantwortung der Fotografin.
(3) Soweit keine ausdrücklichen Vereinbarungen durch den Auftraggeber hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien getroffen bzw. ausdrücklich und eindeutig formuliert wurde, ist die Fotografin bei der Gestaltung und Wahl der künstlerisch-technischen Mittel frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
Fotoaufnahmen und deren Bearbeitung unterliegen darüber hinaus stets dem künstlerischen /persönlichen Stil der Fotografin. Der Auftraggeber kann sich auf der Website der Fotografin über Stil und Arbeitsweise der Fotografin informieren. Reklamationen bezogen auf die Bildauffassung bzw. künstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber Änderungen, hat er die zusätzlichen Kosten zu tragen.
(4) Bei Belichtungen, Fotoalben, Abzügen, Druckexemplaren oder der Darstellung auf einem Monitor lassen sich leichte Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage nicht vermeiden. Eine exakte Farbwiedergabe der Vorlage auf den Fotos und Bildwerken gehört nicht zur Leistungspflicht der Fotografin.
III. Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen
(1) Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist die Fotografin darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert wird. Es sollte eine Einwilligung der Gäste durch den Veranstalter eingeholt werden. Ein Muster kann dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.
(2) Der Kunde (Veranstalter) hat die Fotografin darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass Personen, die diese Genehmigung nicht erteilt haben bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind. Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung seiner Gäste nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO und/oder der Fotografin gegenüber, stellt der Kunde damit die Fotografin von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.
(3) Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Ein entsprechendes Musterformular kann dem Kunden auf Anfrage ohne eine Haftungsübernahme seitens der Fotografin zur Verfügung gestellt werden.
(4) Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch die Fotografin, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.
IV. Nutzungs- und Urheberrecht
(1) Der Fotografin steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Lichtbildern/Fotos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
(2) Die Fotografin überträgt an Privatpersonen (B2C) jeweils ein einfaches Nutzungsrecht der hergestellten Lichtbilder/Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung und gilt für Shootings im privaten Bereich. Dazu gehören z.B.: Familien-, Bewerbungs-, Narben-, Paarshootings.
Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
(3) Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbilder/Fotos im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung der Fotografin erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist der Fotografin angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt.
(4) Die Fotografin überträgt an Unternehmer/Selbstständige (B2B), die die Fotografin mit Business- bzw. Firmenfotos und/oder Eventfotos beauftragt hat jeweils ein kommerzielles Nutzungsrecht (weltweit und zeitlich unbegrenzt) der hergestellten Lichtbilder/Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die kommerzielle Nutzung der Fotografien für Webseiten oder Landingpages und in den Soziale Medien (z.B. Instagram, LinkedIn).Das redaktionelle Nutzungsrecht wird bis zu einer Auflage von 50.000 übertragen und gilt für Druckerzeugnisse aller Art (Flyer, Poster, Bücher o.ä.).
Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
(5) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von Download-Dateien, USB-Stick oder wie vereinbart über.
(6) Erteilt die Fotografin die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann sie verlangen, als Urheber des Lichtbildes/Fotos genannt zu werden. Macht sie von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung die Fotografin zum Schadensersatz.
(7) Der Auftraggeber erhält beim Erwerb von digitalen Bilddateien ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format „.jpg“. Die Menge liegt im Ermessen der Fotografin und der Shootingzeit. Die Auswahl trifft die Fotografin. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Dem Auftraggeber ist beim Erwerb einer Bilddatei gestattet, diese für den eigenen privaten Gebrauch zu vervielfältigen. Weitere Nutzungen bedürfen des gesonderten Erwerbs von Nutzungsrechten.
(8) Der Käufer erhält beim Erwerb von Fotos als Fotoabzüge lediglich ein Papierexemplar. Es ist ihm – unbeschadet der Schranken des UrhG – nicht gestattet, das Foto zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten oder in sonst einer Weise körperlich oder unkörperlích zu verwerten.
(9) Die Fotografin darf die Fotografien sowie daraus erstellte Werke für ihre Eigenwerbung nutzen, sofern kein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers entgegensteht. Personenbildnisse darf die Fotografin jedoch nur nutzen, sofern die abgebildeten Personen einer Veröffentlichung zugestimmt haben.
(10) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.
V. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
(1) Für die Herstellung der Lichtbilder/Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Labor- und Materialkosten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
(2) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
(3) Verzögert sich die Auftragsdurchführung aus Gründen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, kann die Fotografin eine Erhöhung des Honorars verlangen.
(4) Der Auftraggeber hat bereitgestellte bzw. gelieferte Werke unverzüglich zu prüfen und innerhalb von 7 Tagen die Abnahme zu erklären oder der Fotografin etwaige Rügen für offensichtliche Mängel in Textform mitzuteilen.
(5) Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen und eindeutig formulierten Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der technischen-künstlerischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftragnehmer – während oder nach der Aufnahmeproduktion – Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsprogramm-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
(6) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder/Fotos/Bilddateien und Objekte Eigentum der Fotografin.
VI. Rechte Dritter
(1) Sofern der Auftraggeber konkrete Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung oder Bildidee macht, versichert er, dass durch die entsprechende Umsetzung keinerlei Rechte Dritter verletzt werden.
(2) Aus einer schuldhaften Verletzung vorbenannter Pflichten des Auftraggebers entstehenden Folgen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt die Fotografin in diesem Zusammenhang von berechtigten Ansprüchen Dritter frei.
VII. Haftung
(1) Die Fotografin haftet für Pflichtverletzungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder Garantieerklärungen. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Fotos, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Für Schäden oder Verlust an/von Bildern oder digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.
(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung der Fotografin ausgeschlossen.
(4) Bearbeitungstermine und Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(5) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann die Fotografin bestimmen.
(6) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an die Fotografin, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, welche die Fotografin nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) bzw. kein Fotograf oder Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
(7) Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der bei ihm erworbenen Fotoabzüge nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
(8) Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Fotos, Bildern, Rahmen und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
(9) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Bilder bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
VIII. Nebenpflichten
(1) Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber trotz wiederholter Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach vier Wochen ab, ist die Fotografin berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen.
Werden die Aufnahmeobjekte trotz erneuter Aufforderung weder abgeholt noch die Versandkosten beglichen, wird das Aufnahmeobjekt sechs Monate nach Eingang bzw. Zusendung entsorgt.
VIII. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
(1) Nach dem Shooting werden die Fotos von der Fotografin aussortiert, standardbearbeitet und dem Kunden/Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen in einer passwortgeschützten Online-Galerie für 2 Monate zur Verfügung gestellt. Dort kann sich der Kunde/Auftraggeber die Bilder nach dem käuflichen Erwerb downloaden.
Wenn der Auftraggeber die Fotografin für Hochzeitsfotos gebucht hat, so werden die Fotografien (digital auf USB, sowie Abzüge und/oder Alben) persönlich im Fotostudio der Fotografin (Julika-Foto, Barnstorfer Weg 2, 18057 Rostock) übergeben. Sollte eine persönliche Übergabe nicht erfolgen können (z.B. aufgrund großer Distanz), so werden die Bilder/Abzüge/Alben etc. versendet mit einem Versandunternehmen, das die Fotografin auswählt. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten.
Alle Fotos in der Onlinegalerie sind, sofern es nicht anders vereinbart wurde, standardbearbeitet, d.h. alles, was die Kamera auf der Speicherkarte festgehalten hat, wird optimiert. Dazu gehören der Weißabgleich, Belichtung, Tonwerte, Lichter/Tiefen, Kontraste, Farben und Bildschnitt. Die Fotografin ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen und eindeutig formulierten Weisungen gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung, Bildschnitt/Ausrichtung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
Die Fotografin verpflichtet sich, die Lichtbilder in einer Frist von 4 Wochen fertiggestellt zu haben.
Es liegt im Ermessen der Fotografin, wie viele Fotos sie in der Onlinegalerie bereitstellt, mindestens aber die Anzahl, die im gebuchten Foto-Paket angegeben ist. Sie ist nicht verpflichtet weitere, als die in der Onlinegalerie gezeigten Bilder, zur Verfügung zu stellen.
(2) Das Kopieren oder Runterladen der Bilder aus der Onlinegalerie ohne vorherigen Kauf ist strengstens verboten und gilt als Diebstahl, welcher von der Fotografin angezeigt und strafrechtlich verfolgt wird. Auch Screenshots sind nicht gestattet.
(3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, welche die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
(4) Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(5) Storniert der Kunde/Auftraggeber die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht der Fotografin ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:
Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 50 %
Storno 7 bis 3 Tage vor dem gebuchten Termin 75 %,
ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Reservierungsgebühr / Anzahlung geleistet wurde.
Ist die Fotografin für die Aufnahme von Hochzeitsfotos gebucht, gilt eine gesonderte Staffelung der Stornierung. Diese wird wie folgt berechnet:
90 Tage vor der Hochzeit: 50 % der Vertragssumme
30 Tage vor der Hochzeit: 75 % der Vertragssumme
7 Tage und weniger vor der Hochzeit: 100 % der Vertragssumme
IX. Datenschutz
Julika-Foto: Emotional und Echt, Juliane Klüß, Barnstorfer Weg 2, 18057 Rostock erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich.
Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden: Julika-Foto: Emotional und Echt, Juliane Klüß, Barnstorfer Weg 2, 18057 Rostock
per Mail: mail@julika-foto.de.
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
XI. Bildbearbeitung
(1) Die Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder der Fotografin digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
(4) Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, der Fotografin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt die Fotografin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
XII. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart
XIII. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbare Bestimmung am nächsten kommt.