AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Fotografen bzw. seinem Agenten durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auch für digital generierte Bilder.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Angebots des Fotografen durch den Kunden bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung des Fotografen durch den Kunden.

3. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen des Fotografen.

2 Leistungen des Fotografen, Rechte und Pflichten des Kunden

4. Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen des Fotografen.

5. Der Fotograf ist für die Beschaffung der Fotoapparate und sonstiger Geräte, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, zuständig.

6. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann der Fotograf bzw. sein Agent Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen (Assistenten, Visagistinnen, Stylistinnen, etc. ).

7. Der Kunde erkennt an, dass es sich beim vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992) handelt.

8. Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen, die vom Kunden in Auftrag gegeben werden, sind eigenständige und zu vergütende Leistungen.

9. Analog und digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum des Fotografen. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial.

10. Der Kunde hat ihm zur Verfügung gestelltes Bildmaterial mit aller Sorgfalt zu behandeln. Die Bilder dürfen vom Kunden weder verändert noch bearbeitet werden. Es dürfen keine s.g. Filter auf den Bildern verwendet werden (z. B. Instagramfilter).

11. Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.

12. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.

13. Kommt der Kunde der Verpflichtung (gemäss Ziffer 12) nicht nach oder verschiebt er eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Arbeitstage vor dem Termin, haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat der Fotograf Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 80% des vereinbarten Honorars für die Aufnahmesitzung.

14. Es obliegt nicht dem Fotografen, die Zustimmung (Model Release) der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.

15. Der Fotograf darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer (Internet) Form.

3 Nutzungsrechte

16. Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.

17. Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, dem Fotografen eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Aufnahmehonorars zu bezahlen.

18. Der Fotograf kann das Bildmaterial nach Absprache mit dem Kunden für Eigenwerbung nutzen und vorbehaltlich anderweitiger Abmachung an Dritte lizenzieren.

19. Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

20. Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet.

21. Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.

22. Bei Verwendung des Werks hat der Kunde, soweit üblich, für eine gebührende Namensnennung zu sorgen in der Form: “Foto: Juliane Klüß, Julika-Foto: Emotional und Echt”.

23. Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch den Fotografen für eigene Zwecke oder bei einer Lizenzierung an Dritte, sorgt der Fotograf dafür, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden.

4 Honorar

24. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zuzüglich Mehrwertsteuer (sofern der Fotograf mehrwertsteuerpflichtig ist) geschuldet und zahlbar innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung. Bei Hochzeitsreportagen werden Anzahlungen zur Terminfixierung (laut Hochzeitsvertrag) fällig.

25. Bei umfangreichen Produktionen, insbesondere mit grossen finanziellen Vorleistungen des Fotografen, hat der Fotograf Anspruch auf eine Abschlagszahlung von mindestens einem Drittel der Produktionskosten.

26. Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudio, Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten, Spesen, etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

27. Bei digitalen Produktionen wird die Bildbearbeitung (RAW-Konversionen, Farb- und Tonwertanpassungen, Bildauswahlen treffen, Retuschen, etc.) gesondert in Rechnung gestellt.

28. Bei digitalen Produktionen fällt eine Equipmentpauschale an. Diese ist nicht identisch mit den Kosten für Bildbearbeitung und berechnet sich nach Grösse und Umfang der eingesetzten Ausrüstung.

29. Das Honorar (gemäss Ziffer 24) ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.

30. Bei Lieferung von Bildmaterial aus dem Archiv des Fotografen fällt nebst der Lizenzgebühr auch eine Archivnutzungsgebühr an. Diese berechnet sich nach dem Tarif des SAB.

5 Datenspeicherung

31. Der Fotograf  gibt keine Personen bezogenen Daten an Dritte weiter, die nicht unmittelbar an der Erbringung der Leistung beteiligt sind. Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen Personen bezogenen Daten durch den Fotografen befinden sich in der Datenschutzerklärung. Wünsche betreffend der Änderungen, Sperrungen oder Löschungen seiner Daten, sind zu richten an: mail@julika-foto.de oder schriftlich:

Julika-Foto: Emotional und Echt
Juliane Klüß
Barnstorfer Weg 2
18057 Rostock

32. Der Fotograf weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik NICHT umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit eingesehen werden können. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren.

6 Copyright

33. Der komplette Inhalt der Webseite https://julika-foto.de ist Eigentum von Juliane Klüß. Jeglicher Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.

7 Gerichtsstand und anwendbares Recht

34. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohn- bzw. Geschäftssitz des Fotografen, auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Deutsches Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

8 Sonstiges

35. Sollten einzelne Passagen der AGB nach geltendem Recht ungültig sein, behalten alle anderen Passagen ihre Gültigkeit. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, Es liegt eine schriftliche Zustimmung von uns vor. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

Stand: 23.08.2022